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Kleine Reparaturarbeiten am oder im Haus sowie haushaltsnahe Dienstleistungen

Sie haben Arbeiten in Haus und Garten, für die ein Handwerker eigentlich nicht mehr herauskommt? Dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Reparaturen, Streicharbeiten, Entrümpeln, Entsorgen und haushaltsnahe Dienstleistungen - das sind Tätigkeiten, die ich für Sie als meinen Kunden durchführe - zu einem angemessenen und fairen Preis. Pünktlich und ordentlich, mit großer Sorgfalt und Sauberkeit. Sie möchte ich damit begeistern.

Rufen Sie mich an unter 0173 6523498 und hinterlassen Sie mir eine Nachricht, ich melde mich gerne bei Ihnen zurück. Sie können auch gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit mir Kontakt aufnehmen. Ich komme dann bei Ihnen vorbei und wir besprechen gemeinsam, was Sie wie gemacht haben möchten...

Viele Grüße, Ihr Michael Hasselmann

Bildergalerie Vorher-Nachher

  • Vordach vorher
    Vordach vorher
  • Vordach nachher
    Vordach nachher
  • Vordach vorne vorher
    Vordach vorher
  • Vordach vorne nachher
    Vordach nachher
  • Waschbecken vorher
    Kellerwaschbecken vorher
  • Waschbecken nachher
    Kellerwaschbecken nachher
  • Flachdach vorher
    Flachdach vorher
  • Flachdach nachher I
    Flachdach nachher
  • Flachdach nachher II
    Flachdach nachher
  • Fliesen loesen
    Während Fliesenentfernung
  • Fliesen entsorgt
    Nach Fliesenentfernung

  • Gehsteig vorher

  • Gehsteig nachher

  • Parkplatz vorher

  • Parkplatz nachher

  • Abgehängte Decke zu Beginn der Demontage

  • Platten und Dämmung entfernt

  • Pflaster vorher

  • Pflaster nachher

  • Scheiben vor dem Bekleben

  • Bekleben als Sichtschutz

  • Keller vor dem Entrümpeln

  • Keller entrümpelt

  • Garage vor dem Entrümpeln

  • Entrümpelte Garage

Tipps & News

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen I

    • Sie können Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, teilweise von der Steuer absetzen, wenn damit ein Selbstständiger oder eine Firma beauftragt wird.
    • Die Arbeiten müssen haushaltsnah erfolgen und direkt in der Eigentumswohnung, dem Eigenheim oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden, damit das Finanzamt den Steuervorteil anerkennt.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen II

    • Maximal können Sie Arbeitskosten von 20.000 Euro mit einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. So ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro jährlich.
    • Die Regelung soll vor allem der Schwarzarbeit entgegenwirken, deshalb müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen III

    • Mieter und Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung ansetzen. Vermieter haben diesen Steuervorteil hingegen nicht.
      • (Haushaltsnahe Dienstleistungen I-III, Quellen: Finanztip, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., aktualisiert 28.04.2017)
  • Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

    • Schäden an Haus und Garten reparieren (Handwerkerleistungen)
    • Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen, Häckseln)
    • Reinigen und Putzen, Waschen, Bügeln, Mahlzeiten vorbereiten
    • Betreuung, Versorgung und Pflege (Kinder, Kranke, ältere Menschen und Haustiere)
  • Übrigens...

    • An den Ausgaben für einen privaten Umzug können Sie den Fiskus ebenfalls beteiligen. Denn die Dienste einer Umzugsspedition erkennt das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung an.
      • (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., April 2017)
  • Und was ist mit Handwerkerrechnungen?

    • Der Fiskus fördert nur die Arbeitskosten, und zwar bis zu 20%, allerdings nicht mehr als 1.200 Euro jährlich.
    • Es darf sich nicht um Arbeiten an einem Neubau handeln.
    • Sie müssen selbst in der Wohnung oder in dem Haus wohnen.
    • Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an: Am besten Rechnung und Überweisung beim Finanzamt einreichen.
  • Bezüglich Handwerkerrechnungen...

    • Der Fiskus zählt dazu auch Immobilien, die Sie Ihren eigenen Kindern überlassen, ohne dass diese Miete zahlen müssen. Das kann zum Beispiel eine Wohnung am Studien- oder Ausbildungsort Ihres Kindes sein.
    • Auch wenn Handwerker in Ihrer selbst genutzten Ferienwohnung tätig sind, können Sie die Rechnungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
      • (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., April 2017)