Leistungen
... im Innenbereich
- Kleinere Renovierungsarbeiten oder -maßnahmen
- Reparaturen
- Tapezieren, Maler- und Streicharbeiten
- Regelmäßige Überprüfung von haustechnischen Einrichtungen
- Austausch von Leuchtmitteln
- Leuchtstoffröhren, Glühbirnen
- Entrümpeln von Kellern, Dachböden, Wohnungen, Garagen, Lägern und Archiven
... im Außenbereich
- Reinigung
- Wintergärten, Terrassenüberdachungen und Vordächer
- Dachrinnenreinigung (je nach Zugänglichkeit bis zu einer bestimmten Höhe)
- Kehren von Gehwegen und Ein- und Ausfahrten
- Rasenpflege
- Rasenmähen und Grasschnitt entsorgen
- Vertikutieren
- Gartenpflege
- Unkraut entfernen
- Hecken und Bäume schneiden
- Häckseln von Gehölzschnitt
- Kleine Transporte und Entsorgung
... bei Objektbetreuung
- Terminabstimmung und -wahrnehmung
- Koordination und Betreuen von Fremdfirmen
- Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer
- Urlaubsvertretung für Ihren regulären Hausmeister
- Wohnungsübergabe
- Durchführen und Erstellen von Übergabeprotokollen
- Schlüsselübergabe
Bildergalerie Vorher-Nachher
Tipps & News
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen I
- Sie können Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, teilweise von der Steuer absetzen, wenn damit ein Selbstständiger oder eine Firma beauftragt wird.
- Die Arbeiten müssen haushaltsnah erfolgen und direkt in der Eigentumswohnung, dem Eigenheim oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden, damit das Finanzamt den Steuervorteil anerkennt.
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen II
- Maximal können Sie Arbeitskosten von 20.000 Euro mit einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. So ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro jährlich.
- Die Regelung soll vor allem der Schwarzarbeit entgegenwirken, deshalb müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.
-
Haushaltsnahe Dienstleistungen III
- Mieter und Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung ansetzen. Vermieter haben diesen Steuervorteil hingegen nicht.
- (Haushaltsnahe Dienstleistungen I-III, Quellen: Finanztip, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., aktualisiert 28.04.2017)
-
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
- Schäden an Haus und Garten reparieren (Handwerkerleistungen)
- Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen, Häckseln)
- Reinigen und Putzen, Waschen, Bügeln, Mahlzeiten vorbereiten
- Betreuung, Versorgung und Pflege (Kinder, Kranke, ältere Menschen und Haustiere)
-
Übrigens...
- An den Ausgaben für einen privaten Umzug können Sie den Fiskus ebenfalls beteiligen. Denn die Dienste einer Umzugsspedition erkennt das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung an.
- (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., April 2017)
-
Und was ist mit Handwerkerrechnungen?
- Der Fiskus fördert nur die Arbeitskosten, und zwar bis zu 20%, allerdings nicht mehr als 1.200 Euro jährlich.
- Es darf sich nicht um Arbeiten an einem Neubau handeln.
- Sie müssen selbst in der Wohnung oder in dem Haus wohnen.
- Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an: Am besten Rechnung und Überweisung beim Finanzamt einreichen.
-
Bezüglich Handwerkerrechnungen...
- Der Fiskus zählt dazu auch Immobilien, die Sie Ihren eigenen Kindern überlassen, ohne dass diese Miete zahlen müssen. Das kann zum Beispiel eine Wohnung am Studien- oder Ausbildungsort Ihres Kindes sein.
- Auch wenn Handwerker in Ihrer selbst genutzten Ferienwohnung tätig sind, können Sie die Rechnungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
- (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., April 2017)