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Leistungen

... im Innenbereich

  • Kleinere Renovierungsarbeiten oder -maßnahmen
    • Reparaturen
    • Tapezieren, Maler- und Streicharbeiten
  • Regelmäßige Überprüfung von haustechnischen Einrichtungen
    • z.B. Türschließer
  • Austausch von Leuchtmitteln
    • Leuchtstoffröhren, Glühbirnen
  • Entrümpeln von Kellern, Dachböden, Wohnungen, Garagen, Lägern und Archiven

... im Außenbereich

  • Reinigung
    • Wintergärten, Terrassenüberdachungen und Vordächer
    • Dachrinnenreinigung (je nach Zugänglichkeit bis zu einer bestimmten Höhe)
  • Kehren von Gehwegen und Ein- und Ausfahrten
  • Rasenpflege
    • Rasenmähen und Grasschnitt entsorgen
    • Vertikutieren
  • Gartenpflege
    • Unkraut entfernen
    • Hecken und Bäume schneiden
    • Häckseln von Gehölzschnitt
  • Kleine Transporte und Entsorgung
    • z.B. Bauschutt

... bei Objektbetreuung

  • Terminabstimmung und -wahrnehmung
    • Koordination und Betreuen von Fremdfirmen
  • Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer
  • Urlaubsvertretung für Ihren regulären Hausmeister
  • Wohnungsübergabe
    • Durchführen und Erstellen von Übergabeprotokollen
    • Schlüsselübergabe

Bildergalerie Vorher-Nachher

  • Vordach vorher
    Vordach vorher
  • Vordach nachher
    Vordach nachher
  • Vordach vorne vorher
    Vordach vorher
  • Vordach vorne nachher
    Vordach nachher
  • Waschbecken vorher
    Kellerwaschbecken vorher
  • Waschbecken nachher
    Kellerwaschbecken nachher
  • Flachdach vorher
    Flachdach vorher
  • Flachdach nachher I
    Flachdach nachher
  • Flachdach nachher II
    Flachdach nachher
  • Fliesen loesen
    Während Fliesenentfernung
  • Fliesen entsorgt
    Nach Fliesenentfernung

  • Gehsteig vorher

  • Gehsteig nachher

  • Parkplatz vorher

  • Parkplatz nachher

  • Abgehängte Decke zu Beginn der Demontage

  • Platten und Dämmung entfernt

  • Pflaster vorher

  • Pflaster nachher

  • Scheiben vor dem Bekleben

  • Bekleben als Sichtschutz

  • Keller vor dem Entrümpeln

  • Keller entrümpelt

  • Garage vor dem Entrümpeln

  • Entrümpelte Garage

Tipps & News

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen I

    • Sie können Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, teilweise von der Steuer absetzen, wenn damit ein Selbstständiger oder eine Firma beauftragt wird.
    • Die Arbeiten müssen haushaltsnah erfolgen und direkt in der Eigentumswohnung, dem Eigenheim oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden, damit das Finanzamt den Steuervorteil anerkennt.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen II

    • Maximal können Sie Arbeitskosten von 20.000 Euro mit einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. So ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro jährlich.
    • Die Regelung soll vor allem der Schwarzarbeit entgegenwirken, deshalb müssen Sie die Rechnung per Überweisung begleichen. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen III

    • Mieter und Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung ansetzen. Vermieter haben diesen Steuervorteil hingegen nicht.
      • (Haushaltsnahe Dienstleistungen I-III, Quellen: Finanztip, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., aktualisiert 28.04.2017)
  • Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

    • Schäden an Haus und Garten reparieren (Handwerkerleistungen)
    • Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen, Häckseln)
    • Reinigen und Putzen, Waschen, Bügeln, Mahlzeiten vorbereiten
    • Betreuung, Versorgung und Pflege (Kinder, Kranke, ältere Menschen und Haustiere)
  • Übrigens...

    • An den Ausgaben für einen privaten Umzug können Sie den Fiskus ebenfalls beteiligen. Denn die Dienste einer Umzugsspedition erkennt das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung an.
      • (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., April 2017)
  • Und was ist mit Handwerkerrechnungen?

    • Der Fiskus fördert nur die Arbeitskosten, und zwar bis zu 20%, allerdings nicht mehr als 1.200 Euro jährlich.
    • Es darf sich nicht um Arbeiten an einem Neubau handeln.
    • Sie müssen selbst in der Wohnung oder in dem Haus wohnen.
    • Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an: Am besten Rechnung und Überweisung beim Finanzamt einreichen.
  • Bezüglich Handwerkerrechnungen...

    • Der Fiskus zählt dazu auch Immobilien, die Sie Ihren eigenen Kindern überlassen, ohne dass diese Miete zahlen müssen. Das kann zum Beispiel eine Wohnung am Studien- oder Ausbildungsort Ihres Kindes sein.
    • Auch wenn Handwerker in Ihrer selbst genutzten Ferienwohnung tätig sind, können Sie die Rechnungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
      • (Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., April 2017)